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PRIVACY ONE GmbH

Meldestelle, KI-Compliance, HinSchG..., Audits, Whistleblower, Hinweisgeber, Hinweisgeberportal, Ersteinschätzung, Meldekanal, Global PKI
Adresse / Anfahrt
Lyoner Straße 14-15
60528 Frankfurt am Main
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2011 mit Änderung vom 29.07.2011. Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmungen, insbesondere auch als geschäftsführender Gesellschafter. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Böhm, Karsten, Weimar, *12.04.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR sowie 6 (Geschäftsführer) beschlossen. Neue Firma: Privacy One GmbH. Neuer Gegenstand: Unternehmensberatung. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsberechtigung und Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Böhm, Karsten, Eisenach, *12.04.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-05-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Unternehmensberatung, Gutachten und Zertifizierung, Softwareentwicklung und -vermarktung sowie Durchführung von Schulungen im Bereich Software, Datenschutz, Recht und Compliance.

2021-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Privacy One Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46585) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) sowie die Änderungen in 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. PRIVACY ONE GmbH. Neuer Gegenstand: Unternehmensberatung, Gutachten und Zertifizierung, Softwareentwicklung und -vermarktung sowie Durchführung von Schulungen im Bereich Software, Datenschutz, Recht und Compliance; des Weiteren Geschäftsbesorgungen, Verwaltung von Investitionen, Immobilienvermittlung und -verwaltung, Entwickeln und Betreiben von Internetportalen (auch Schulungsportale), Handeln mit Informationen, Rechten und Gütern, auch über das Internet. 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Privacy One Verwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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