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PRIVE DS GmbH

AV-Verträge, Betroffenenanfragen, Bing Remarketing..., Cookie-Einwilligungen, Dokumenten-Typen, DSB Consultant, Expertenwissen von Anwälten
Adresse / Anfahrt
Reinhardtstraße 7
10117 Berlin
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-30:
Firma: PRIVE DS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Reinhardstraße 7, 10117 Berlin; Gegenstand: Beratung von Unternehmen zum Datenschutz, Stellung von externen Datenschutzbeauftragten, Ausbildung, Schulungen und Seminare, Betrieb von Internetportalen und Applikationen, Online-Abonnements, Prüfungen und Audits von Unternehmen, Internetseiten, Online-Shops, Portalen, Projekten und Applikationen, Software as a Service, Dienstleistungen und Vermittlung von Mandanten an Freiberufler, Werbung und Marketing, Markenrecherchen, Markenanmeldungen und Markenverwaltung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Goldberg, Alexander, *31.08.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.11.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Legaltrust GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 197351 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 24.11.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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