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PRO LINE Shipping GmbH

Schifffahrtsabteilung, Verschiffung, Lease..., Handelsunternehmen
Adresse / Anfahrt
Glockengießerwall 3
20095 Hamburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1. (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: PRO LINE Shipping GmbH. Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: der erlaubte Handel mit Waren aller Art, der Transport von Waren, ausgenommen der Transport mit eigenen Kraftfahrzeugen, sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die diesem Gegenstand irgendwie förderlich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochterfirmen im In- und Ausland errichten, Beteiligungen jeglicher Art eingehen, als Agent oder Kommissionär tätig werden und sich auf allen Gebieten wirtschaftlich betätigen.

2010-01-20:
Die Gesellschafterversammlung hat am 12.01.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 448.870,81 auf EUR 500.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital), 6, 7, 9 und 12 zu ändern. § 14 ist ersatzlos gestrichen. 500.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bruns, Robert Alle, Hamburg, *13.05.1960; Zuniga, Stefan, Hamburg, *04.05.1979. Der mit der PRO LINE Limited & Co. GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 31357) am 04.10.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2010-01-26:
Durch Beschluss der Gesllschafterversammlung vom 12.01.2010 wurde ferner § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ersatzlos gestrichen. Eintragung Nr. 4 Spalte 6a) vom 19.01.2010 von Amts wegen ergänzt.

2016-10-04:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Cremer, Stefan, Hamburg, *20.05.1952. Bestellt Geschäftsführer: Prof. Dr. Wegner, Ullrich Hansjörg, Bendestorf, *03.04.1964, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2017-02-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Teutonia Frachtkontor GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-11:
Mit der Peter Cremer Holding GmbH & Co. KG, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 27.11.2018 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2022-03-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PRO LINE Carrier GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 31727) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.