2010-01-20: (Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Konzeptionierung von aktiven Netzwerkkomponenten, der Handel mit diesen und die Erbringung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 3, 48161 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: PROCOM Verwaltungs GmbH, Münster (Münster HRB 10456), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-14: Einzelprokura: Lorenz, Christian Alexander, Münster, *19.04.1981.
2015-11-12: Persönlich haftender Gesellschafter: Lorenz, Christian, Münster, *21.07.1949, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2017 mit der Direct Networks GmbH mit Sitz in München durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2017 mit der Crosshosting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2017 mit der BGB Systemhaus GmbH mit Sitz in Montabaur durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2017 mit der Cube Systems GmbH mit Sitz in Essen durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018 mit der Systemhaus Bremen GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018 mit der CAL Consulting GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-05: Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Derdel 29-31, 48161 Münster.