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PRODUCTION CONCEPT GmbH

Stunt, Streamingproduktionen, Backplates..., SFX, Produktionsdienstleister
Adresse / Anfahrt
An der Hasenkaule 1-7
50354 Hürth
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2022. Geschäftsanschrift: An der Hasenkaule 1-7, 50354 Hürth. Gegenstand: die Erbringung von Film- und Fernsehdienstleistungen aller Art und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Herstellung, Vermarktung und Verwertung von Fernseh- und Filmproduktionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eisenstecken, Benedikt, Hürth, *01.01.1979. Geschäftsführer: Hermann, Joha, Berlin, *17.02.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dobrowolski, Christa, Köln, *20.03.1962; Schmidt, Heiko, Berlin, *27.03.1973. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Production Concept GmbH & Co. KG, Hürth (Amtsgericht Köln, HRA 18923) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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