2006-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch gleichen Beschluß wurde § 1 (Firma und Sitz) geändert. Neue Firma: PROFI Trade GmbH. Neuer Sitz: Dietzenbach. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR.
2013-07-22: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hügelstraße 25 a, 63128 Dietzenbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wischert, Paul, Kaufmann, Dietzenbach. Bestellt als Geschäftsführerin: Wischert, Adelheid, Dietzenbach, *20.08.1949, einzelvertretungsberechtigt.
2015-06-23: Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb eines Fachmarktes für Bauen, Heimwerken und Garten sowie eines Baustoffhandels; die Beratung, Entwicklung, Vermarktung und Handel von Gastronomiekonzepten. Bestellt als Geschäftsführer: Wischert, Michael, Rödermark, *09.03.1970, einzelvertretungsberechtigt.
2018-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 71.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wischert Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dietzenbach und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie eine Änderung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb eines Fachmarktes für Bauen, Heimwerken und Garten sowie eines Baustoffhandels; die Beratung, Entwicklung, Vermarktung und Handel von Gastronomiekonzepten und der Betrieb eines gastronomischen Gewerbes. Neues Stammkapital: 122.800,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 14.08.2018 Bezug genommen.
2018-11-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wischert Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dietzenbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.