2014-06-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2014. Geschäftsanschrift: Ganghoferstraße 23, 82256 Fürstenfeldbruck . Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Software; Vertrieb von Software, Hardware und Waren aller Art; Erbringung von Dienstleistungen zur Unternehmensplanung und Unternehmensberatung; Durchführung von Schulungen und Seminaren; Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walter, Frank, Fürstenfeldbruck, *20.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Weßling, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Am Argelsrieder Feld 1 a, 82234 Weßling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Walter, Frank, Fürstenfeldbruck, *20.01.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Hrastnik, Dejan, München, *23.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Walter, Frank, Fürstenfeldbruck, *20.01.1964.
2017-02-07: Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Hrastnik, Dejan, Markt Indersdorf, *23.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 175.000,00 EUR.
2019-06-05: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.
2020-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2020 mit Nachtrag vom 24.08.2020 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: PROFLEX System GmbH. Die Proflex Software GmbH mit dem Sitz in Weßling Landkreis Starnberg (Amtsgericht München HRB 214484) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2020 mit Nachtrag vom 24.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-02: Die Proflex Vertrieb GmbH mit dem Sitz in Weßling Landkreis Starnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2020 mit Nachtrag vom 24.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.