2019-02-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018. Geschäftsanschrift: Spitalgasse 3, 79713 Bad Säckingen. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung , im Bereich der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Fortbildung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Implantologie und zahnärztlichen Restaurationen mit Keramik oder alternativen nichtmetallischen Werkstoffen (PROgress in Science and Education with Ceramics). 2. Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Fortbildung auf dem Gebiet der keramischen oder metallfreien dentalen Implantologie und Prothetik durch Vergabe von Forschungsaufträgen, Durchführung wissenschaftlicher Studien, Unterstützung und Herausgabe von wissenschaftliche, Publikationen, Durchführung wissenschaftlicher Symposien und spezifischer fachlicher Fortbildung auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft soll ferner ein implantologisches Spezialistennetzwerk für Wissenschaft und Fortbildung auf dem Gebiet biokompatibler keramischer Werkstoffe aufbauen. Zweck der Gesellschaft ist es auch, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Chirurgie, Prothetik, Dentallabor und Assistenz zu fördern. 3. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung darf nicht im Auftrag einzelner Auftraggeber betrieben werden (keine Ressort- oder Auftragsforschung). 4. Die Gesellschaft verfolgt die Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung i.S. des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Sie verfolgt diese Zwecke ausschließlich und unmittelbar. Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderung die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Behörde nicht berührt. 5. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Mittelweiterleitungen nach § 58 Nr. 2 AO bleiben davon unberührt. 8. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn deren Gegenstand nicht im Widerspruch zum Gesellschaftszweck gemäß den vorstehenden Absätzen steht. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Zweck der Gesellschaft -mittelbar und unmittelbar- dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Brief, Jakob, Basel / Schweiz, *12.11.1964, einzelvertretungsberechtigt.