2014-09-04: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-11-06: Die Verschmelzung wurde am 05.11.2014 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.