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PROSOL Lacke + Farben GmbH

Großhandel, Einzelhandelsunternehmen, Stammkunden..., Client-IP, Putze, Produktdarstellung, Fachgroß, Lagerhaltung, Fussböden, Holzlacke, Autolacke, Industrielacke
Adresse / Anfahrt
Schneidmühlweg 12
63741 Aschaffenburg
13x Adresse:

Albertistraße 4
74076 Heilbronn


Blumenstraße 15
80331 München


Birlenbacher Straße 173
57078 Siegen


Leipziger Straße 359
34123 Kassel


Heinrich-Hertz-Straße 8-10
40699 Erkrath


Marggrafstraße 18
31137 Hildesheim


Am Stillflecken 7
86609 Donauwörth


Lindauer Straße 75
87435 Kempten (Allgäu)


Kleinreuther Weg 79
90408 Nürnberg


Rickenbacher Straße 79
88131 Lindau (Bodensee)


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35396 Gießen


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Dachauer Straße 533
80637 München


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24 Ansprechpartner/Personen
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mind. 34 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 0,41 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 und 6 der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat zudem die Erhöhung des Stammkapitals um 608.435,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit den Gesellschaften PROSOL Lacke + Farben GmbH mit den Sitzen in Zwickau, Stuttgart, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Erkrath, München, Nürnberg und Altdorf sowie mit der Gesellschaft PROSOL Lacke + Farben GmbH & Co. OHG mit Sitz in Fulda und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 634.000,00 EUR.

2014-11-06:
Die jeweiligen Gesellschaften Prosol Lacke + Farben GmbH mit den Sitzen in Zwickau, Stuttgart, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Erkrath, München, Nürnberg, und Altdorf ( Amtsgerichte Chemnitz HRB 8593, Stuttgart HRB 729887, Frankfurt am Main HRB 32714, Wiesbaden HRB 9238, Wuppertal HRB 22738, München HRB 93378, Nürnberg HRB 18101 und Landshut HRB 7017 HRB ) und die Prosol Lacke + Farben GmbH Co. OHG mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 1275) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-11-08:
Bestellt: Geschäftsführer: Prosch, Patrick, Aschaffenburg, *07.02.1979; Prosch, Peter, München, *29.12.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Personendaten von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Prosch, Dieter, Aschaffenburg, *23.02.1946, einzelvertretungsberechtigt.

2016-09-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 139.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzungen mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit Sitz in Hamburg und der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit Sitz in Siegen und die Änderung der §§ 3 und 6 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 773.000,00 EUR.

2016-09-16:
Die PROSOL Lacke + Farben GmbH mit dem Sitz in Hamburg und die PROSOL Lacke + Farben GmbH mit dem Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 8020) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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