2006-03-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2006, geändert durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2006 in § 20 (Schlussbestimmungen). Gegenstand: Der Groß-und Einzelhandel mit Lacken und Farben, Tapeten, Autolacken, Autolacksprays, Autolackierbedarf sowie einschlägigem Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lohmann, Ulrich, Erndtebrück, *26.11.1969; Prosch, Patrick, Aschaffenburg, *07.02.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2012-01-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Lohmann, Ulrich, Erndtebrück, *26.11.1969.
2014-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 ( Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH & Co.KG mit Sitz Hannover ((AG Hannover - HRA 25059) beschlossen. 26.000,00 EUR.
2014-09-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20. August 2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20. August 2014 mit der PROSOL Lacke + Farben GmH & Co.KG mit Sitz in Hannover ((AG Hannover - HRA 25059) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (AG Aschaffenburg, HRB 775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-26: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PROSOL Lacke + Farben GmbH am 15. September 2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.