Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

PS Music Berlin GmbH

Musiker/in, Waldbühnenkonzerte, Jūrmala..., Riga, Andris Nelsons, Currentzis, Diagilev, Gaspard Le Roux, Marimbas, Askonas Holt, Groban
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 181
10119 Berlin
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-08-29:
Firma: PS Music Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 181, 10119 Berlin; Gegenstand: Eine international tätige Agentur im Bereich Klassische Musik; spezialisiert auf die Entwicklung von integrierten Kommunikationskonzepten, die sämtliche Ebenen berücksichtigen: Positionierung, kreative Gestaltung, Public Relations, Promotion, Werbeplanung, Soziale Medien etc. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dollmann, Simone, *12.07.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmidt, Peggy, *06.04.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.07.2017 mit Änderung vom 01.08.2017 in § 11 (Wettbewerbsverbot, Befreiung, Mandantenschutzklausel); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PS Music Berlin oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 53409 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.07.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing