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PSA Bank Deutschland GmbH
63263 Neu-IsenburgDE
mind. 3 Mitarbeiter
15x HR-Bekanntmachungen:
2014-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2014. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg . Gegenstand: a. die Vorbereitung der zukünftigen Aufnahme des Bankgeschäfts sowie der Versicherungsvermittlung durch die Gesellschaft sowie die Vorbereitung des zukünftigen Erbringens von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen durch die Gesellschaft, b. die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und/oder Ausland unter gleicher oder anderer Firma, c. die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Giblin, Michelle, Wien / Österreich, *03.06.1974; Schaaf, Sabine, Dortmund, *17.03.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 und 7 (Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2015-11-10:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PSA Lion Deutschland GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48096) als übernehmender Rechtsträger mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Aktiengesellschaft französischen Rechts in der Form der societe par actions simplifiee, eingetragen beim Unternehmensregister (registre du commerce et des societes) von Nanterre, Frankreich unter der Registernummer 812 291 490) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Bei der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der die Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft als bekanntgemacht gilt, glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der PSA Lion Deutschland GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Bei der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. L. 236-25 iVm Art. L. 236-14 Code de Commerce. Die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben das Recht (soweit deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bestand) der Verschmelzung innerhalb 30 Tagen nach der letzten erforderlichen Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in Frankreich gegenüber dem Handelsgericht in Nanterre, Frankreich, zu wiedersprechen. Das Gericht kann den Widerspruch entweder zurückweisen oder die Gesellschaft zur Erfüllung des Anspruchs oder zur Stellung einer entsprechenden Garantie verpflichten, wenn die PSA Lion Deutschland GmbH als übernehmende Gesellschaft eine solche Garantie anbietet und das Gericht dies als ausreichend erachtet. Sollte die übernehmende Gesellschaft den Vorgaben des Gerichts nicht entsprechen, so wäre die Verschmelzung gegenüber dem betreffenden Gläubiger nicht durchsetzbar. In diesem Fall stehen ihm besondere Rechte zu. Gemäß Art. L. 236-14 Abs. 4 Code de Commerce stellt ein Widerspruch eines Gläubigers aber in keinem Fall ein Hindernis für die Durchführung der Verschmelzung dar. Das französische und das deutsche Recht sehen für den vorliegenden Fall keine besonderen Minderheitenrechte vor, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: PSA Lion Deutschland GmbH, zu Hd. Sabine Schaaf / Michelle Giblin, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg.
2016-05-04:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PSA Lion Deutschland GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48096) als übernehmender Rechtsträger mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Aktiengesellschaft französischen Rechts in der Form der societe par actions simplifiee, eingetragen beim Unternehmensregister (registre du commerce et des societes) von Nanterre, Frankreich unter der Registernummer 812 291 490) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Bei der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der die Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft als bekanntgemacht gilt, glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der PSA Lion Deutschland GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Bei der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. L. 236-25 iVm Art. L. 236-14 Code de Commerce. Die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben das Recht (soweit deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bestand) der Verschmelzung innerhalb 30 Tagen nach der letzten erforderlichen Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in Frankreich gegenüber dem Handelsgericht in Nanterre, Frankreich, zu wiedersprechen. Das Gericht kann den Widerspruch entweder zurückweisen oder die Gesellschaft zur Erfüllung des Anspruchs oder zur Stellung einer entsprechenden Garantie verpflichten, wenn die PSA Lion Deutschland GmbH als übernehmende Gesellschaft eine solche Garantie anbietet und das Gericht dies als ausreichend erachtet. Sollte die übernehmende Gesellschaft den Vorgaben des Gerichts nicht entsprechen, so wäre die Verschmelzung gegenüber dem betreffenden Gläubiger nicht durchsetzbar. In diesem Fall stehen ihm besondere Rechte zu. Gemäß Art. L. 236-14 Abs. 4 Code de Commerce stellt ein Widerspruch eines Gläubigers aber in keinem Fall ein Hindernis für die Durchführung der Verschmelzung dar. Das französische und das deutsche Recht sehen für den vorliegenden Fall keine besonderen Minderheitenrechte vor, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: PSA Lion Deutschland GmbH, zu Hd. Sabine Schaaf / Michelle Giblin, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg.
2016-05-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2016 hat Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 4 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. Neue Firma: PSA Bank Deutschland GmbH. a) die Erbringung von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 KWG (Einlagengeschäft und Kreditgeschäft) und Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG (Finanzierungsleasing) sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und sonstige Dienstleistungen b) die Förderung der Verkaufstätigkeit der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris; c) die Erleichterung und Verbesserung der Finanzierung der einzelnen Mitglieder der Händerorganisation der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris, sowie die Gewährung von Teilzahlungskrediten an Kunden, die Kraftfahrzeuge von Niederlassungen oder Mitgliedern der Händerorganisation der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris, erwerben; d) die Vermittlung von Versicherungsverträgen gem. § 34 d GewO; e) die Verwaltung eigenen Vermögens.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Durch eine Änderung in der Satzung ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2016-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.439.448,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Unternehmensregister (registre du commerce et des sociétés) von Nanterre, Frankreich, Registernummer 812 291 490) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 und 2 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.464.448,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 17.06.2016 sowie dem Zustimmungsbeschluss vom 17.06.2016 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 17.06.2016 mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Unternehmensregister (registre du commerce et des sociétés) von Nanterre, Frankreich, Registernummer 812 291 490) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kuse, Michael, Königswinter, *07.09.1965; Meyer, Torsten, Hanstedt, *14.07.1959; Scheffler, Matthias, Bruchköbel, *18.02.1956.
2017-03-23:
Geschäftsanschrift: Siemensstr. 10, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schaaf, Sabine, Dortmund, *17.03.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Charles, Jean-Baptiste, Frankfurt am Main, *23.10.1978.
2017-07-31:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2018-11-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Horneburg, Jan, Neu-Isenburg, *26.11.1963. Prokura erloschen: Kuse, Michael, Königswinter, *07.09.1965.
2019-11-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Plumyène, Jean-Marc Michel, Frankfurt am Main, *06.05.1962. Nicht mehr Geschäftsführer: Charles, Jean-Baptiste, Frankfurt am Main, *23.10.1978.
2020-09-09:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2021-08-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Reuter, Christoph, Neuss, *12.03.1965. Nicht mehr Geschäftsführerin: Giblin, Michelle, Wien / Österreich, *03.06.1974.
2022-02-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Trilse, Ingo, Friedrichsdorf, *30.06.1962. Prokura erloschen: Scheffler, Matthias, Bruchköbel, *18.02.1956.
2022-06-02:
Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Reuter, Christoph Wilhelm, Neuss, *12.03.1965.
2014-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2014. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg . Gegenstand: a. die Vorbereitung der zukünftigen Aufnahme des Bankgeschäfts sowie der Versicherungsvermittlung durch die Gesellschaft sowie die Vorbereitung des zukünftigen Erbringens von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen durch die Gesellschaft, b. die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und/oder Ausland unter gleicher oder anderer Firma, c. die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Giblin, Michelle, Wien / Österreich, *03.06.1974; Schaaf, Sabine, Dortmund, *17.03.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 und 7 (Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2015-11-10:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PSA Lion Deutschland GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48096) als übernehmender Rechtsträger mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Aktiengesellschaft französischen Rechts in der Form der societe par actions simplifiee, eingetragen beim Unternehmensregister (registre du commerce et des societes) von Nanterre, Frankreich unter der Registernummer 812 291 490) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Bei der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der die Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft als bekanntgemacht gilt, glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der PSA Lion Deutschland GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Bei der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. L. 236-25 iVm Art. L. 236-14 Code de Commerce. Die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben das Recht (soweit deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bestand) der Verschmelzung innerhalb 30 Tagen nach der letzten erforderlichen Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in Frankreich gegenüber dem Handelsgericht in Nanterre, Frankreich, zu wiedersprechen. Das Gericht kann den Widerspruch entweder zurückweisen oder die Gesellschaft zur Erfüllung des Anspruchs oder zur Stellung einer entsprechenden Garantie verpflichten, wenn die PSA Lion Deutschland GmbH als übernehmende Gesellschaft eine solche Garantie anbietet und das Gericht dies als ausreichend erachtet. Sollte die übernehmende Gesellschaft den Vorgaben des Gerichts nicht entsprechen, so wäre die Verschmelzung gegenüber dem betreffenden Gläubiger nicht durchsetzbar. In diesem Fall stehen ihm besondere Rechte zu. Gemäß Art. L. 236-14 Abs. 4 Code de Commerce stellt ein Widerspruch eines Gläubigers aber in keinem Fall ein Hindernis für die Durchführung der Verschmelzung dar. Das französische und das deutsche Recht sehen für den vorliegenden Fall keine besonderen Minderheitenrechte vor, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: PSA Lion Deutschland GmbH, zu Hd. Sabine Schaaf / Michelle Giblin, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg.
2016-05-04:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PSA Lion Deutschland GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48096) als übernehmender Rechtsträger mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Aktiengesellschaft französischen Rechts in der Form der societe par actions simplifiee, eingetragen beim Unternehmensregister (registre du commerce et des societes) von Nanterre, Frankreich unter der Registernummer 812 291 490) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Bei der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der die Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft als bekanntgemacht gilt, glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der PSA Lion Deutschland GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Bei der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. L. 236-25 iVm Art. L. 236-14 Code de Commerce. Die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben das Recht (soweit deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bestand) der Verschmelzung innerhalb 30 Tagen nach der letzten erforderlichen Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in Frankreich gegenüber dem Handelsgericht in Nanterre, Frankreich, zu wiedersprechen. Das Gericht kann den Widerspruch entweder zurückweisen oder die Gesellschaft zur Erfüllung des Anspruchs oder zur Stellung einer entsprechenden Garantie verpflichten, wenn die PSA Lion Deutschland GmbH als übernehmende Gesellschaft eine solche Garantie anbietet und das Gericht dies als ausreichend erachtet. Sollte die übernehmende Gesellschaft den Vorgaben des Gerichts nicht entsprechen, so wäre die Verschmelzung gegenüber dem betreffenden Gläubiger nicht durchsetzbar. In diesem Fall stehen ihm besondere Rechte zu. Gemäß Art. L. 236-14 Abs. 4 Code de Commerce stellt ein Widerspruch eines Gläubigers aber in keinem Fall ein Hindernis für die Durchführung der Verschmelzung dar. Das französische und das deutsche Recht sehen für den vorliegenden Fall keine besonderen Minderheitenrechte vor, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: PSA Lion Deutschland GmbH, zu Hd. Sabine Schaaf / Michelle Giblin, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg.
2016-05-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2016 hat Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 4 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. Neue Firma: PSA Bank Deutschland GmbH. a) die Erbringung von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 KWG (Einlagengeschäft und Kreditgeschäft) und Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG (Finanzierungsleasing) sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und sonstige Dienstleistungen b) die Förderung der Verkaufstätigkeit der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris; c) die Erleichterung und Verbesserung der Finanzierung der einzelnen Mitglieder der Händerorganisation der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris, sowie die Gewährung von Teilzahlungskrediten an Kunden, die Kraftfahrzeuge von Niederlassungen oder Mitgliedern der Händerorganisation der Konzerngesellschaften der Peugeot S.A., Paris, erwerben; d) die Vermittlung von Versicherungsverträgen gem. § 34 d GewO; e) die Verwaltung eigenen Vermögens.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Durch eine Änderung in der Satzung ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2016-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.439.448,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Unternehmensregister (registre du commerce et des sociétés) von Nanterre, Frankreich, Registernummer 812 291 490) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 und 2 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.464.448,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 17.06.2016 sowie dem Zustimmungsbeschluss vom 17.06.2016 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 17.06.2016 mit der France Lion S.A.S. mit Sitz in Levallois-Perret, Frankreich (Unternehmensregister (registre du commerce et des sociétés) von Nanterre, Frankreich, Registernummer 812 291 490) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kuse, Michael, Königswinter, *07.09.1965; Meyer, Torsten, Hanstedt, *14.07.1959; Scheffler, Matthias, Bruchköbel, *18.02.1956.
2017-03-23:
Geschäftsanschrift: Siemensstr. 10, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schaaf, Sabine, Dortmund, *17.03.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Charles, Jean-Baptiste, Frankfurt am Main, *23.10.1978.
2017-07-31:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2018-11-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Horneburg, Jan, Neu-Isenburg, *26.11.1963. Prokura erloschen: Kuse, Michael, Königswinter, *07.09.1965.
2019-11-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Plumyène, Jean-Marc Michel, Frankfurt am Main, *06.05.1962. Nicht mehr Geschäftsführer: Charles, Jean-Baptiste, Frankfurt am Main, *23.10.1978.
2020-09-09:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2021-08-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Reuter, Christoph, Neuss, *12.03.1965. Nicht mehr Geschäftsführerin: Giblin, Michelle, Wien / Österreich, *03.06.1974.
2022-02-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Trilse, Ingo, Friedrichsdorf, *30.06.1962. Prokura erloschen: Scheffler, Matthias, Bruchköbel, *18.02.1956.
2022-06-02:
Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Reuter, Christoph Wilhelm, Neuss, *12.03.1965.