2006-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 135,39 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 24.300,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "P.S.I. Holding GmbH" mit dem Sitz in Oberschleißheim und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2006-09-06: Die P.S.I. Holding GmbH mit dem Sitz in Oberschleißheim (Amtsgericht München HRB 106285) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.