2010-05-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.1997 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2009 geändert. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Potsdam nach Mayen verlegt und dementsprechend § 1(Sitz) sowie § 2 (Tätigkeiten der Gesellschaft) geändert. Geschäftsanschrift: Koblenzer Straße 31, 56727 Mayen. Gegenstand: Die Übernahme der Verwaltung und Stellung der persönlichen Haftung an Personengesellschaften, die ihrerseits die Planung, den Bau und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen zum Gegenstand haben.Ferner die Projektierung, Errichtung und der Vertrieb von Telekommunikationseinrichtungen, den Abschluss von Verträgen mit Programmveranstaltern zwecks Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Breitbandkabelanlagen, die Vermarktung solcher Anlagen und der über sie angebotenen Programme und Dienste sowie die Bereitstellung solcher Anlagen für weitere Dienste. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nürenberg, Marion, Mayen, *30.08.1966, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2021-03-24: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Verwaltung und Stellung der persönlichen Haftung an Personengesellschaften, die ihrerseits die Planung, den Bau und den Betrieb von Bauten-, PV- und Telekommunikationsanlagen zum Gegenstand haben, ferner Projektierung, Errichtung und Bewirtschaftung von eigenen Immobilien, PV- und Telekommunikationseinrichtungen, der Abschluss von Verträgen mit Programmveranstaltern zwecks Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Breitbandkabelanlagen, die Vermarktung solcher Anlagen und der über sie angebotenen Programme und Dienste sowie die Bereitstellung solcher Anlagen für weitere Dienste. Zum Unternehmensgegenständ zählen keine Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach § 34c GewO erfordern.