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PTG Projekt- und Transfergesellschaft gemeinnützige GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ulstettstraße 7
86167 Augsburg
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 hat die Änderung des § 15 (Auflösung) der Satzung beschlossen.

2011-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Qualifizierung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen im Strukturwandel, von Personen, die von ihren ehemaligen Arbeitgebern freigesetzt wurden und/oder unter Strukturkurzarbeitergeld laufen, sowie von Personen im berufstätigen Alter im Allgemeinen.

2013-01-08:
Bestellt: Geschäftsführer: Eberle, Robert, Gersthofen, *09.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PTG Projekt- und Transfergesellschaft gemeinnützige GmbH.

2015-09-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2015 hat die Änderung der §§ 2 Abs.1 sowie 10 Abs.1 (Beirat) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Qualifizierung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen im Strukturwandel, von Personen, die von ihren ehemaligen Arbeitgebern freigesetzt wurden und/oder unter Transferkurzarbeitergeld laufen sowie von Personen im berufsfähigen Alter im Allgemeinen.

2017-07-01:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulstettstraße 7, 86167 Augsburg.

2018-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 hat die Änderung des § 15 Abs. 2 (Auflösung, Abfindung bei Ausscheiden) der Satzung beschlossen.

2018-08-23:
Die BTG Betreuungs- und Trainingsgesellschaft gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Rosenheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.