2022-02-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2022 mit Nachtrag vom 15.02.2022. Geschäftsanschrift: Haid-und-Neu-Straße 15, 76131 Karlsruhe. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 10117 Berlin, Geschäftsanschrift: Tauentzienstraße 3, 10789 Berlin. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Software, Handel mit Software und damit zusammenhängenden weiteren Produkten sowie Dienstleistungen, Forschung und Consulting im Bereicht des Transport- und Verkehrswesen und im EDV-Bereich. Stammkapital: 9.113.690,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Haas, Christian Ulrich, Frankfurt am Main, *09.10.1974; Klutz, Johannes, Pforzheim, *04.12.1984, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Di Matteo, Marco, Walzbachtal, *28.04.1979; Fronius, Klaus, Nürnberg, *13.05.1959; Gailfuß, Frank, Gaggenau, *18.02.1973; Heid, Werner Josef, Rheinzabern, *19.05.1963; Hormuth, Matthias, Karlsruhe, *16.03.1969; Jacobs, Annette Erika Susanne, Eggenstein-Leopoldshafen, *22.09.1975; Möhl, Peter, Rastatt, *27.09.1972; Or, Sascha, geb. Lingg, Karlsruhe, *10.07.1976; Stuchl, Janine Franziska, Karlsruhe, *30.12.1985; Dr. Walther, Christoph, Karlsruhe, *03.03.1962; Wankmüller, Claudia Bärbel, Straubenhardt, *11.01.1969; Dr. Wekeck, Steffen, Karlsruhe, *20.10.1970; Wenzel, Claudia, Stuttgart, *24.03.1977. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "PTV Planung Transport Verkehr AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim 109262) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.