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PUK Group GmbH & Co. KG

Lit.a DSGVO, Lit.b, Lit.a..., Freiheiten anderer Personen, Broschürenbestellung
Adresse / Anfahrt
Nobelstraße 45-55
12057 Berlin
Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-12:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Nobelstraße 45-55, 12057 Berlin.

2015-07-21:
Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Dr.-Ing. Schühle, Ulrich

2016-03-01:
Firma: Geändert, nun: PUK Group GmbH & Co. KG

2019-01-15:
Änderung zu Nr. 1: Änderung der Vertretungsbefugnis unter gleichzeitiger Korrektur des Firmennamens, nunmehr; Persönlich haftender Gesellschafter: Kunststoff-Stahlverarbeitung GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 4441 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2022-01-19:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PohlCon GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 170638 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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