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PUR VITAL Altenhilfe GmbH

Altenheim, Garching/Alz, Ablaufzeit..., Pflegeoase, Pflegezentrum, Ergotherapiepraxis
Adresse / Anfahrt
Haidenholzstraße 42
83071 Stephanskirchen
9x Adresse:

Krankenhausgasse 43c
94315 Straubing


Kufsteiner Straße 81
83126 Flintsbach a. Inn


Steirergraben 3
83346 Bergen


Adalbert-Stifter-Straße 27
83301 Traunreut


St.-Josef-Spital-Straße 6
83080 Oberaudorf


Traunsteiner Straße 12
83308 Trostberg


Tassilostraße 1
84518 Garching a.d.Alz


Am Waltershamer Feld 6
83308 Trostberg


Ringstraße 18
83071 Stephanskirchen


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 89,42 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2007-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der HMF SERVICE GMBH mit dem Sitz in Rosenheim und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR. Die HMF SERVICE GMBH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 15003) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: HMF SERVICE GMBH. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten aller Art für eigene Rechnung im eigenen Namen und Verkauf bzw. Vermietung dergleichen. Beteiligung an Betreibergesellschaften von Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen bzw. Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten und Rehabilitationsunternehmen sowie deren hauswirtschaftliche Versorgung und die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Mittermeier, Günter, Kaufmann, Rimsting, *02.04.1950.

2008-03-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PUR VITAL Altenhilfe GmbH. Neuer Sitz: Stephanskirchen.

2010-06-30:
Geschäftsanschrift: Haidenholzstr. 42, 83071 Stephanskirchen.

2021-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten aller Art für eigene Rechnung im eigenen Namen und Verkauf bzw. Vermietung dergleichen, Beteiligung an Gesellschaften aller Art sowie Erbringung von Verwaltungs-Dienstleistungen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Speisenversorgung, Hausreinigung, Wäschereinigung, Hausmeisterarbeiten und Essen auf Rädern) auf die PUR VITAL Service GmbH mit dem Sitz in Trostberg (Amtsgericht Traunstein HRB 29306) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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