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PURE GRUPPE Architektengesellschaft mbH

Hochbau, Architekt BDA BDB, BDA BDB..., ByAK, Architekturgestalter, Generalplanung
Adresse / Anfahrt
Watmarkt 5
93047 Regensburg
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2014. Geschäftsanschrift: Watmarkt 5, 93047 Regensburg . Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Architektenleistungen und Generalplanungsleistungen, insbesondere folgende: Architektenleistungen: Erbringung von Architektenleistungen nach HOAI für Flächenplanungen, Gebäude, Innenräume;Beratungsleistungen wie Energieberatung, Beratung zu Planungs- und Ausführungsplanungsleistungen, Baumassen- und Machbarkeitsstudien, Kosten- und Terminplanungen; Projektentwicklungsleistungen zur Baurechtschaffung; Generalplanungsleistungen: Unterbeauftragung von Fachplanungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mirbach, Mario, Regensburg, *12.12.1974; Semmelmann, Markus, Regensburg, *02.02.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Mirbach-Semmelmann Architektenpartnerschaft mit dem Sitz in Regensburg und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Mirbach-Semmelmann Architektenpartnerschaft mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg PR 101) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-12-07:
Einzelprokura: Boczkó, Ákos, Vác, *01.05.1973.

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