2005-09-21: PUTSCH GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Kaiserslautern). Prokura erloschen: Peil, Siegfried, Rockenhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem weiteren Prokuristen: Görgel, Anke, Kaiserslautern, *14.07.1969.
2007-11-06: Prokura erloschen: Lüder, Horst, Rockenhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bechte, Valko, Radevormwald, *31.03.1958.
2008-08-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eisenreich, Tobias, Lorch, *04.09.1972.
2011-09-20: Sitz geändert, nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: PUTSCH Verwaltungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 11792), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind bei allen Rechtshandlungen mit oder gegenüber der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2012-09-14: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der RECARO Beteiligungs-GmbH vom 08.08.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die RECARO Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3741) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2012 mit der PKG International GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31016) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-10: Gesamtprokura gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem weiteren Prokuristen: Bolles, Jörg, Alpen, *31.08.1963.
2016-07-15: Änderung der Geschäftsanschrift: Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern. Nach Wohnortwechsel nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kadletz, Andreas, Stuttgart, *09.01.1969.
2016-12-12: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 und der Gesellschafterversammlung der RECARO Holding GmbH vom 28.11.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die RECARO Holding GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 745203) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.