2008-09-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2008. Gegenstand: Vertrieb und Installation von Solaranlagen aller Art. Ausgenommen sind Vermittlungstätigkeiten i. S. des § 34 c der Gewerbeordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Radermacher, Kim, Oldenburg, *19.04.1975, einzelvertretungsberechtigt.
2010-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 6 (Jahresabschluss), 8 (Beschlussfassung), 9 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), 10 (Vererbung von Geschäftsanteilen), 11 (Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses), 12 (Ausschluss eines Gesellschafters), 12 a (eingefügt: Abfindung, Entgelt für Übertragung), 13 (entfällt: Tod eines Gesellschafters) und 16 (Gewinnverwendung) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Donnerschweer Straße 47, 26123 Oldenburg. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Radermacher, Kim, Oldenburg, *19.04.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-10-01: Änderung zur Geschäftsanschrift: Cäcilienstraße 2, 26122 Oldenburg.
2017-10-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 mit Änderungen vom 11.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 25.08.2017 und 11.10.2017 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2017 und 11.10.2017 mit der LED Conception GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.