2008-09-15: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PVS Elektrotechnik GmbH", Niedernhall (Amtsgericht Stuttgart HRB 590818) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-10-20: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.06.2014 die von ihr von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der "PVS Plastics Technology Corp. Huber Heights", Ohio/USA sowie der "PVS Plastics Technology Co. Ltd.", Shanghai/China auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PVS Kunststofftechnik Beteiligungsgesellschaft mbH", Niedernhall (Amtsgericht Stuttgart HRB 590161) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-10-24: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PVS Kunststofftechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Niedernhall (Amtsgericht Stuttgart HRB 590161). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PVS-Kunststofftechnik Verwaltungs GmbH, Niedernhall (Amtsgericht Stuttgart HRB 749120), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.