2006-07-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Blessenohl, Peter, Kaufmann, Meschede. Bestellt als Geschäftsführer: Welticke, Bernhard, Medebach, *18.02.1962.
2010-06-18: Geschäftsanschrift: Oberschledorner Straße 19, 59964 Medebach.
2010-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 3 (Bekanntmachungen), § 8 (Sonderrechte), § 11 (Wettbewerbsverbot) und § 12 (Veräußerung, Verpfändung oder Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Welticke, Bernhard, Medebach, *18.02.1962. Neuer Geschäftsführer: Hübner, Herbert, Bestwig, *15.03.1942, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-11-24: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Referinghauser Str. 6, 59964 Medebach.
2011-08-26: Bestellt als Geschäftsführer: Padberg, Christian, Medebach, *13.01.1982.
2012-06-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Hübner, Herbert, Kaufmann, Schmallenberg.
2015-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
2016-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Padberg + Palatec Logistic GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Padberg, Markus, Medebach, *13.06.1978. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2016 mit der PALATEC Lagertechnik GmbH mit Sitz in Medebach (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8560) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.