2009-02-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2009. Geschäftsanschrift: Giesestraße 1, 58636 Iserlohn. Gegenstand: Die Entwicklung, der Großhandel, der Internet- und Endkundenverkauf sowie der Bau und Aufbau von Anlagen, die die Sicherheit von Ge-bäuden und Grundstücken gewährleisten (z.B. Sicherheitszaunanlage). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cocco, Mario, Iserlohn, *24.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: C3 CONCEPT GmbH.
2015-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Pagisto GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eichenhohl 3, 58644 Iserlohn. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Web-Solution - Entwicklung, Vertrieb und Dienstleistungen im Bereich Webprogrammierungen von Konfiguratoren, Web Sonderlösungen sowie die Entwicklung von Content Management Systemen zur Herstellung und Vermarktung von Internetseiten (B2B und B2C). 2. Consulting - Buchhaltungsservice, kaufmännische Tätigkeiten, Handelsvertretung, kaufmännische beratende Tätigkeiten. 3. Services - Hausverwaltung, Haustechnik und diverse Dienstleistungen.
2015-09-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Cocco, Mario, Iserlohn, *24.05.1970, unter der Firma Mario Cocco e.K. in Iserlohn betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26,00 EUR auf 25.026,00 EUR beschlossen.
2016-01-22: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.569,00 EUR auf 28.595,00 EUR beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Cocco, Mario, Iserlohn, *24.05.1970, unter der Firma Mario Cocco e. K. in Iserlohn betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-02-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.