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Pakula & Fischer Architekten GmbH

Materialien und Konstruktionen, Wahl der Materialien, Goodies und Vergünstigungen..., Projekten und Wettbewerben, Beständigkeit
Adresse / Anfahrt
Silberburgstraße 51
70176 Stuttgart
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2016 mit Nachtrag vom 07.11.2016. Geschäftsanschrift: Silberburgstraße 51, 70176 Stuttgart. Gegenstand: Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur gemäß § 1 ArchG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fischer, Eduard, Leinfelden-Echterdingen, *30.11.1980; Pakula, Jakub, Stuttgart, *09.03.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Gesellschafter) und § 7 (Geschäftsführung) beschlossen.

2018-10-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Partnerschaftsgesellschaft "Pakula & Fischer Architekten PartGmbB", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720674) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 5 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Pakula & Fischer Architekten PartGmbB", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720674) um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Pakula & Fischer Architekten GmbH. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR.

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