2007-08-15: Bestellt Geschäftsführer: Hagemann, Ingo, Hamburg, *21.03.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-02: Bestellt Geschäftsführer: Diekmann, Frank, Hamburg, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-06-27: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 9, 12 und 14 beschlossen sowie am 17.06.2008 die Änderung in Ziffer 3.
2009-09-16: Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 277-279, 22767 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Malcolm, Kenneth Scott, Hamburg, *08.08.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-07-01: Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 277 a, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Diekmann, Frank, Hamburg, *10.03.1969.
2013-09-19: Bestellt Geschäftsführer: Töpfer, Michaela, Hamburg, *29.06.1979, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jeschke, Jörg, Hamburg, *29.07.1975.
2016-03-11: Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15.1 beschlossen.
2018-06-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Palazzo Produktionen Berlin GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.