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Pali.com GmbH

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Im Mediapark 8
50670 Köln
1x Adresse:

Postfach 100153
50441 Köln


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7x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2007. Gegenstand: Handelsgeschäfte aller Art, die insbesondere mit dem Betrieb von Versandgeschäften und sonstigen Einzelhandelsunternehmen zusammenhängen, Beteiligung an in- und ausländischen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pali, Inga, geb. Krieger, Gießen, *25.03.1968; Pali, Alexander, Gießen, *06.08.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Menich, Alexander, Hürth, *10.07.1977.

2007-07-19:
Berichtigt: pali.de GmbH.

2008-10-21:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Pali, Inga.1968. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Pali, Alexander, Neuss, *06.08.1972, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschat ist aufgelöst.

2010-03-01:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 4d, 50670 Köln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Liquidator, nunmehr Geschäftsführer: Pali, Alexander, Neuss, *06.08.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Pali, Inga, Neuss, *25.03.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

2012-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: pali.com GmbH. Geschäftsanschrift: KölnTurm, Im Mediapark 8, 50670 Köln.

2013-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pali Deutschland GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 52807) beschlossen. Ferner wurde eine Änderungung in § 1 Ziffer 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Neue Firma: Pali.com GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Handelsgeschäfte aller Art, die insbesondere mit dem Betrieb von Versandgeschäften und sonstigen Einzelhandelsunternehmen zusammenhängen. Der Verlag und Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Beteiligung an in- und ausländischen Gesellschaften. 100.000,00 EUR.

2013-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2013 mit der Pali Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52807) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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