2021-05-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, bisher: Youco F21-H145 Vorrats-GmbH) und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 122006) nach Wiesbaden und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hagenauer Straße 43, 65203 Wiesbaden. Gegenstand: der Export und Import, der An- und Verkauf, sowie die Vermittlung von (i) Waren aller Art, (ii) Patenten und (iii) Lizenzen, insbesondere der Handel mit Elektroerzeugnissen unter dem Warenzeichen Panasonic, deren Fabrikation, sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Produkt-Service-Leistungen, die Durchführung von Soft-wareprojekten, die Softwareentwicklung und Implementierung, Hardwarewartung und Softwarepflege sowie die Bereitstellung von technischen Gesamtlösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bönninghaus, Achim, Königswinter, *27.02.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Nishiuma, Hiroyuki, Frankfurt am Main, *16.11.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital geändert, nun: 100.000,00 EUR.
2021-09-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Panasonic Marketing Europe mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13178) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-09-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Panasonic Industry Europe GmbH mit Sitz in Ottobrun (Amtsgericht München, HRB 238475) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-05: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (Panasonic Industry Europe GmbH, Amtsgericht München, HRB 238475) am 01.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aoki, Shusuke, Kronberg im Taunus, *01.09.1975; Fujimori, Takahiko, Frankfurt am Main, *18.12.1967; Pietruszka, Aleksandra, Wiesbaden, *03.04.1979.
2021-11-05: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (Panasonic Marketing Europe GmbH, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13178) am 18.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.