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Pantaree Deutschland GmbH

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Adresse / Anfahrt
Widdersdorfer Straße 190c
50825 Köln
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-28:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 6a , 50670 Köln.

2013-12-02:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln.

2015-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sulimma, Günter, Köln, *01.04.1962.

2018-04-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2017 mit der townspotter GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2017 mit der PPS NonFood GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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