2020-12-22: Firma: PaperCrush GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Chausseestraße 59 B, 10115 Berlin; Gegenstand: Gestaltung und Vertrieb von Papierwaren aller Art, insbesondere Glückwunschkarten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Streich-Schulz, Patrick, *02.03.1991, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.12.2020
2021-01-11: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage hat das unter der Firma vamara e.K. vom Inhaber Patrick Streich-Schulz geführte Einzelunternehmen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 58045 B) alle Vermögensteile als Gesamtheit auf die Gesellschaft ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-04-30: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung Nr. 2 Spalte 6b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage hat das unter der Firma Vamaro e.K. vom Inhaber Patrick Streich-Schulz geführte Einzelunternehmen mit Sitz in Berlin alle Vermögensteile als Gesamtheit auf die Gesellschaft ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.