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Hermannstraße 13
20095 Hamburg
1x Adresse:

Ballindamm 3
20095 Hamburg


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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2020. Geschäftsanschrift: Hermannstraße 13, c/o WeWork, 7. Etage, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Zubehör für Tablets, Smartphones und Computer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sapper, Jan Stefan, Hamburg, *25.01.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Jan Sapper - Hamburg e.K., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 126168) beschlossen. 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sapper, Jan Stefan, Hamburg, geb. 25.01.1987 unter der Firma Jan Sapper - Hamburg e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 126168) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Jan Sapper - Hamburg e.K. am 24.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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