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Parcum Real Estate Developments Bauträger-, Projektentwicklungs GmbH

Datenverarbeitung, Exit-Strategien, Sonderimmobilien..., Generalübernehmer
Adresse / Anfahrt
Langenfelder Straße 71a
22769 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2011. Geschäftsanschrift: Langenfelder Straße 71a, 22769 Hamburg. Gegenstand: die Projektentwicklung von Immobilien und die Vermittlung von Grundstücken und der An- und Verkauf von Im-mobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: von von Kügelgen-Sternel, Maren, Hamburg, *07.08.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-12:
Bestellt Geschäftsführer: Sternel, Olaf, Hamburg, *06.06.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PICOM Residential Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 138783) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.