2005-07-05: Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt VI. Absatz (2) Satz 4 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie in Abschnitt V. Absatz (3) Satz 1 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Der/die Geschäftsführer können für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationenauf Beschluss des Gesellschafters von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können der/die Geschäftsführer jeweils durch Beschluss des Gesellschafters von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Hüttersen, Dorothea, Mönchengladbach, *31.08.1949, Im Hinblick auf Geschäfte mit der PariSozial - Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH in der Stadt Mönchengladbach ist sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2015-11-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Hüttersen, Dorothea, Mönchengladbach, *31.08.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Jansen, Marko, Mönchengladbach, *30.08.1969, im Hinblick auf Geschäfte mit der PariSozial - Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH in der Stadt Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 7287) ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.