2009-08-10: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 20.06.2009 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 20.06.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.06.2009 Teile des Vermögens (die als gesonderte Betriebe geführten Sozialwerke "Altenhilfe", "Kinder- und Jugendhilfe" sowie "Behindertenhilfe" als auch die Verwaltung des Landesverbandes) auf die Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke - PSW GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 8368) übertragen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.