2007-11-21: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 06.07.2007 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 06.07.2007 und Beschluß der Gesellschafterversammlungen vom 06.07.2007 Teile des Vermögens auf folgende Gesellschaften übertragen: Gemeinnützige PARITÄTISCHE Kindestagesbetreuung GmbH Nordbayern mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170594), Gemeinnützige PARITÄTISCHE Kindertagesbetreuung GmbH Südbayern mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170595), Gemeinnützige PARITÄTISCHE Jugendgästehaus GmbH München mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170795), Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170798), Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Unterschleißheim mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170796) und Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Pullach mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 170797). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-23: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 22.07.2013 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 19.07.2013 und Beschluß der Gesellschafterversammlungen vom 22.07.2013 Teile des Vermögens auf folgende Gesellschaften übertragen: a) PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 205070), b) PARITÄTISCHE Sozialpsychiatrisches Zentrum München gGmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 205069) und c) PARITÄTISCHE Haus für Mutter und Kind München gGmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 205723). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.