2006-01-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Parkwohnanlage für Senioren Peter Müller GmbH & Co. KG. Deren Gegenstand ist der Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheimes und die mit dem Betrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Verpflegung und Beherbergung von Menschen sowie der Gesundheitspflege für Menschen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Peter, Uttenreuth, *04.06.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
2011-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Geschäftsanschrift: Erlanger Straße 53, 91080 Uttenreuth. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Parkwohnanlage für Senioren Peter Müller GmbH & Co. KG und an der Peter Müller Grundstücks-GmbH & Co. KG. Deren Gegenstand sind der Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes und die mit dem Betrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Verpflegung und Beherbergung von Menschen sowie der Gesundheitspflege für Menschen bzw. die gewerbliche Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken.
2011-09-15: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Parkwohnanlage für Senioren Peter Müller GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Uttenreuth und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheims und die Erbringung von mit dem Betrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere von Dienstleistungen im Bereich der Verpflegung und Beherbergung sowie der Gesundheitspflege von älteren Menschen; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Peter Müller Grundstücks-GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die gewerbliche Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken ist. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Parkwohnanlage für Senioren Peter Müller GmbH. Die Parkwohnanlage für Senioren Peter Müller GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Uttenreuth (Amtsgericht Fürth HRA 8462) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
2018-01-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 hat die Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.