2019-11-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2019. Geschäftsanschrift: Daniel-Wilhelm-Beck-Straße 13, 04720 Döbeln. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten eigenen Vermögens in Vorbereitung einer Transaktion nach dem UmwG. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Partzsch, Thomas, Döbeln, *03.08.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Sitz) und 3 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Partzsch Spezialdrähte GmbH. Neuer Sitz: Roßwein. Änderung der Geschäftsanschrift: Ossig Nr. 9, 04741 Roßwein. Neuer Gegenstand: industrielle Fertigung von Spezialdrähten.
2021-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 101.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Partzsch Drähte e.K. mit Niederlassung in Roßwein als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 101.000,00 EUR.
2021-01-15: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 23.12.2020 mit Nachtrag vom 14.01.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von denselben Tagen das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Partzsch Drähte e.K. mit Niederlassung in Roßwein als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 15.01.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.