Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Fahrschule Hölzenbein GmbH

Theorieunterricht, Vereinbare
Adresse / Anfahrt
Im Treffgen 78
54472 Kommen
2x Adresse:

Cusanusstraße 19
54470 Bernkastel-Kues


Birkenfelder Straße 38
54497 Morbach


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2015. Geschäftsanschrift: Im Treffgen 78, 54472 Kommen. Gegenstand: Der Betrieb einer Fahrschule. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hölzenbein, Patrick, Kommen, *09.11.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-25:
Bestellt als Geschäftsführer: Hölzenbein, Dieter, Morbach-Gonzerath, *06.07.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hölzenbein, Dieter, Morbach-Gonzerath, *06.07.1944. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.01.2017 mit der Patrick Hölzenbein Fahrschule GmbH mit Sitz in Kommen (Amtsgericht Wittlich, HRB 43159) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.