2011-03-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Binz, Sabrina, Denzlingen, *27.02.1986.
2011-09-05: Prokura erloschen: Kiefer, Reinhold, Freiburg im Breisgau, *26.02.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fohrer, Jörg-Ulrich, Freiburg im Breisgau, *14.07.1968.
2012-06-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Binz, Vanessa, Denzlingen, *18.10.1987.
2013-11-11: Bestellt als Geschäftsführerin: Binz, Sabrina Sarah, Denzlingen, *27.02.1986; Binz, Vanessa, Emmendingen, *18.10.1987, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Harald Becker. Prokura erloschen: Binz, Sabrina, Denzlingen, *27.02.1986; Binz, Vanessa, Emmendingen, *18.10.1987.
2015-12-02: Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach Art. 52 S. 2 EGHGB ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Binz, Sabrina Sarah, Denzlingen, *27.02.1986; Binz, Vanessa Julia, Emmendingen, *18.10.1987, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Harald Becker oder einem Prokuristen.
2017-08-15: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Binz, Sabrina Sarah, Denzlingen, *27.02.1986; Binz, Vanessa Julia, Emmendingen, *18.10.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Mäder, Peter Rainer, Schallstadt, *27.09.1953.
2018-08-23: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2018 sämtliche Geschäftsanteile an der "Schmutz Gerüstbau GmbH", Grenzach-Wyhlen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 413184) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Becker Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG", Denzlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 261100) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.