Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Paul Ermel Transport GmbH

Manage, Nachfolger
Adresse / Anfahrt
Wehlingsweg 8
45964 Gladbeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ermel, Wolfgang, Gladbeck, *26.04.1948; Ermel, Wilhelmine, Gladbeck.

2006-11-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Lohmann, Peter, Gladbeck, *07.02.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-09-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2009 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und vom 27.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.535,41 Euro auf 52.100,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Paul Ermel Transport GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 4224) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011/27.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: Paul Ermel Transport GmbH. Geschäftsanschrift: Wehlingsweg 8, 45964 Gladbeck. 52.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2011 mit der Paul Ermel Transport GmbH mit Sitz in Gladbeck (AG Gelsenkirchen HRB 4224) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing