2007-09-19: Paul Neumann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Olsberg (Zur Hammerbrücke 12, 59939 Olsberg; Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Tischlereierzeugnissen sowie die Durchführung von Bestattungsleistungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Paul Neumann Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Olsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 7991), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-11-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10./21.11..2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.10./21.11.2007 mit der Paul Neumann GmbH mit Sitz in Olsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3624) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.