2012-07-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 20.06.2012 und der Gesellschafter der Pleiger Laseroptik GmbH & Co. KG vom 20.06.2012 den Teilbetrieb "Laseroptik" und damit einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Pleiger Laseroptik GmbH & Co. KG mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum HRA 6726) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.