2013-02-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.1999, zuletzt geändert am 26.02.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 Firma (bisher FINCORA Verwaltungs-GmbH), 2 Sitz (bisher Judenbach, Amtsgericht Jena HRB 502039 ) und 3 (Gegenstand des Unternehmens). Geschäftsanschrift: Fabrikweg 1, 96361 Steinbach am Wald. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Keramik- und Kunststofferzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jungkunz, Friedrich, Lichtenberg, *09.01.1948. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Metzler, Richard, Pöcking, *28.07.1961; Rauschert, Roland Paul, Ludwigsstadt, OT Lauenhain, *24.05.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-04: Die Gesellschaft hat am 07.03.2013 mit der Rauschert GmbH Technische Keramik und Kunststoff-Formteile mit dem Sitz in Judenbach (Amtsgericht Jena HRB 306220) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 01.07.2013 geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.03.2013 zugestimmt.
2016-03-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Rauschert Hermsdorf GmbH Keramische Baulelemente mit dem Sitz in Hermsdorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-03-12: Die Verschmelzung wurde am 07.03.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen .