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Paul Swertz GmbH

Hochbau, Accessoires, Bauzentrum..., Bestätigter Kauf, Fliese, Baustoffhandel, Bestätigter Kauf Schnelle, beschränkter, GPDR, Süchteln, Dülken, Handcrafted
Adresse / Anfahrt
Weezer Straße 65b
47574 Goch
2x Adresse:

Niederstraße 1
41749 Viersen


Albert-Einstein-Straße 6
46446 Emmerich am Rhein


Kontakt
32 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 32 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-14:
Einzelprokura: Artz, Anton, Xanten, *03.06.1959; Hüsmann, Georg, Uedem, *25.04.1958; Janßen, Gerhard, Goch, *25.05.1961. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Weezer Straße 65 b, 47574 Goch.

2015-09-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 4 Abs. 2 wurde neugefasst, § 4 Abs. 3 wurde gestrichen, § 15 Abs. 1 Satz 2 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) wurde gestrichen, § 16 Abs. 1 (Vererbung von Geschäftsanteilen) wurde neugefasst, § 17 (Bewertung/Auseinandersetzung) wurde neugefasst, § 18 Abs. 1 Satz 1 (Abfindung) wurde geändert, § 18 Abs. 2 Satz 1 (Abfindung) wurde geändert.

2018-08-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2018 mit der Jülicher Baustoff-Gesellschaft mbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRB 3704) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2018 mit der Hagebaumarkt Geldern Verwaltungs GmbH mit Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRB 15132) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-14:
Nach Ergänzung des Geburtsdatums Geschäftsführer: Swertz, Rudolf Heinrich Maria, Goch, *13.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2020 mit der Fahr Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 16083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 17.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 mit der Süchtelner Baustoffe Schnäbler mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 10025) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2021 mit der hagebau-märkte Grenzland GmbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 10720) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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