2008-12-02: Firma geändert, nun: Paulin Einrichtungshaus GmbH & Co. KG.
2008-12-02: Die Einrichtungshaus Paulin GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9132) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.