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Peanuts Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

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Adresse / Anfahrt
Auf Wippelt 48
66292 Riegelsberg
1x Adresse:

Am Roßberg 19
79874 Breitnau


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2009. Geschäftsanschrift: Auf Wippelt 48, 66292 Riegelsberg. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen aller Art sowie von Immobilienbesitz und von sonstigen Vermögensgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Jung, Michael, Riegelsberg, *15.05.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Peanuts Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

2021-02-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2020 mit der Peanuts Capital UG mit Sitz in Riegelsberg (Amtsgerichts Saarbrücken, HRB 100679) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.