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Pecunia Beratungs und Beteiligungs GmbH

Datenverarbeitung, Finanzdienstleistung, Marktreife..., Neugier, Invest
Adresse / Anfahrt
Am Ochsenborn 5
65779 Kelkheim (Taunus)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2012. Geschäftsanschrift: Eppenhainer Straße 1, 65779 Kelkheim (Taunus). Gegenstand: Beratungs- und Projektmanagement von Beteiligungen sowie das aktive Investment in Gesellschaften und alle dazu gehörigen Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: von Salm zu Salm Greis, Patrick Joachim Falk, Kelkheim (Taunus), *17.05.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Ochsenborn 5, 65779 Kelkheim .

2016-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) sowie 3 (Stammkapital) und 4 (Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Pecunia Beratungs und Beteiligungs GmbH. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen der FALK CONZEPT e.K. mit Sitz in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3547) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2016-09-05:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.