2014-11-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2001 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 731010) nach Mannheim verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Elsa-Brändström-Straße 11, 68229 Mannheim . Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen, die in oder für die Automobilbranche tätig sind, aber auch von anderen Vermögenswerten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Werner, Jens, Wiesbaden, *21.06.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Alberti, Elena, Bologna/Italien, *16.09.1977.
2015-02-12: Bestellt als Geschäftsführer: Holmes, David Michael, Taddington, Buxton / Vereinigtes Königreich, *04.08.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-31: Bestellt als Geschäftsführer: Boe, Christian, Mannheim, *28.01.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-13: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.09.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Penske Premium Cars München GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 729265) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.