2022-06-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.1969, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 1 die Firmenänderung und Sitzverlegung von Köln nach Göttingen und die Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2 beschlossen. Geschäftsanschrift: Gothaer Platz 2-8, 37083 Göttingen. Gegenstand: Verwaltung der Betrieblichen Altersversorgung im Auftrag von Unternehmen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, insbesondere die Beratung (Pensionsmanagement). Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Blatz, Thorsten, Rösrath, *05.01.1978; Hettlage, Thomas, Brühl, *13.06.1975. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gries, Gabriele, Bovenden, *03.10.1959. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2022 mit der Pensus Pensionsmanagement GmbH, Sitz Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 1515) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.